Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zahnarzt1 und dem Patienten1.
(2) Zahnarzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die
Berufsausübungsgemeinschaft mehrerer Zahnärzte.
(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung gesetzlich krankenversicherter Patienten finden darüber hinaus auch die Vorschriften der vertragszahnärztlichen Versorgung Anwendung.

§ 3 Zahnärztliche Dokumentation und Datenschutz

(1) Die zahnärztliche Dokumentation, insbesondere Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen und andere Aufzeichnungen, ist Eigentum des Zahnarztes.
(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die zahnärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung  überlassen werden. Für pauschale Anfragen der Überlassung „sämtlicher“ Behandlungsakten inkl. bildgebender Dokumentationen ( Röntgenbilder etc) wird ein Pauschalbetrag von 30 € für Kopien und digitale Datenträger erhoben. 
(3) Abweichend von Abs. 2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen, insbesondere von Röntgenaufnahmen, an einen vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegende Interessen des Zahnarztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen ist zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

§ 4 Ausfallhonorar

(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Zahnarztpraxis mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Zahnarzt einen  Betrag von € 40,00 pro ausgefallenen Behandlungstermin als pauschalierten Schadenersatz zu bezahlen oder aber auch der tatsächliche entstandene Schaden nach Gebührenordnung der Zahnärzte ( GOZ) 
(4) Der Schadenersatzanspruch entfällt, wenn der Patient unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. 
(5) Dem Patienten steht es darüber hinaus frei nachzuweisen, dass dem Zahnarzt kein oder ein geringerer als der geltend gemachte (pauschalierte) Schaden entstanden ist.

§ 5 Zahlungsregelungen

(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten, bzw. Eigenanteile und Mehrkosten bei gesetzlich versicherten Patienten, informiert.
(2) Der Zahnarzt kann bei privat versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100 % der zu erwartenden Auslagen (Material- und Laborkosten) verlangen.
(3) Mit Zugang der Rechnung wird die Zahlung fällig. Soweit nicht anders vereinbart ist die Zahlung umgehend nach Leistungserbringung vorzunehmen . ( Barzahlung oder Zahlung mit EC Verfahren)
(4) Der Patient kommt nach einer Mahnung, spätestens aber 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt wird der Rechnungsbetrag mit fünf Prozent über dem Basiszinssatz, oder einem höheren, tatsächlich vom Zahnarzt bezahlten Zinssatz verzinst.

  • Für jede Zahlungserinnerung werden zusätzlich € 5,00 als Bearbeitungsgebühr 
  • für die Beantragung eines Mahnbescheides werden 15 € zuzüglich Mahngerichtsgebühren …
  • für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt werden 15 Euro zuzüglich Gebühren der auskunftpflichtigen Behörde …
  • für die Beantragung einer Vollstreckung werden 15 Euro zuzüglich Gebühren für den Gerichtsvollzieher …
  • für die Erhebung einer Klage zur Forderungseintreibung im schriftlichen Verfahren werden 10% der Forderung, mindestens jedoch 50 Euro …
  • als Gerichtskosten (wenn keine Anwaltskosten aber Gerichtstermine anfallen) werden 10% mindestens jedoch 90 Euro der Forderungssumme…

und  für alle weiteren Verwaltungsakte werden nach billigem Ermessen zwischen 5-25 € berechnet.

§ 6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von nicht rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Zahnarzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden an eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben haftet der Zahnarzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verlust von Geld und Wertsachen.
(2) Für Garderobe des Patienten, welche er in den Praxisräumen ablegt, wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Kontaktaufnahme

Terminvereinbarungen, Absprachen sollten per Telefon oder persönlich in der Praxis erfolgen. Anfragen per Email und Fax sind möglich und werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Terminabsagen sind nur per Telefon oder persönlichem Erscheinen in der Praxis möglich und somit fristgerecht.

Werbung per Telefon oder Fax sind unerwünscht und werden mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung  geahndet.

Fristwahrende Informationen werden nur per Post oder persönlich entgegengenommen. Sendungen per Fax oder Email  werden u.U.  nicht täglich kontrolliert und haben deshalb  nur informativen Charakter.

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig oder unwirksam sein oder werden , so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.